Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der DeSoTec GmbH Stand 24.06.2015
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichungen undGeschäftsbedingungen, die unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von unsausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Erteilung eines Auftrages an
Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Mündliche Vereinbarungen und Willenserklärungwerden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Sämtliche Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen,Montageskizzen und Zeichnungen in Prospekten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind unverbindlich und stellen keineZusicherung von Eigenschaften i.S.d. § 463, 480 BGB da.
Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspäteteBelieferung ist durch uns verschuldet.
Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gelten nur unter derVoraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers. Ereignissehöherer Gewalt, wie z.B. währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldeteBetriebsstörungen, Transporthindernisse, verlängern die Lieferfrist in angemessenem Maße. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse dieLieferung unzumutbar, sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers wegen verzögerter Lieferung von der eingegangenenLieferverpflichtung entbunden. Die Lieferung ist insbesondere dann unzumutbar, wenn eine Verzögerung der Lieferung von wesentlichen Teilen derLiefermenge um mehr als 6 Monate vorliegt.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir die Ware einem Beförderungsunternehmen übergeben haben. Verpackungs- und Versandkostenträgt der Besteller. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers sind wir bereit, für die Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Lager-, Feuer- undWasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken zu versichern.
Der Besteller hat unsere Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Mängel der Ware sindunverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Fristnicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Feststellung des Mangels mitzuteilen. Die Mangelanzeige hat unterBezeichnung der Lieferware und der Angabe der festgestellten Mängel zu erfolgen. Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn der Bestelleruns nicht unverzüglich Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere wenn er nicht unverzüglich auf Verlangen diebeanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung stellt. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung,Ersatzlieferung oder Wertminderung.
Gewährleistungsansprüche verjähren in den Fällen eines Verbrauchsgüterkaufs bei neuen Sachen spätestens nach zwei Jahren, in allen anderenFällen spätestens nach einem Jahr.
Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sindausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nichtleitenderAngestellter haften wir nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. Der Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen nachProdukthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er giltauch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegenSchäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Das Vorstehende gilt auch im Rahmen der Haftung für die Verletzungvon vertraglichen Nebenverpflichtungen.
Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, d.h. von Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn, wird durch dieallgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Lieferpreises und Schadenshöhe,begrenzt.
Bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.Dies gilt auch, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Verkauft der Besteller die Ware vor derenBezahlung weiter, so tritt er bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises alle Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab. Es bedarf hierzu keinerbesonderen Abtretungserklärung des Bestellers. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, gelieferte Waren zurückzufordern. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies dem Besteller ausdrücklich in schriftlicher Form angezeigt wird. Allemit der Rücknahme verbundenen Transport-, Lager- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, uns aufVerlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte auszuhändigen und seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zuunterrichten.
Es gelten bei der Berechnung die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweiligenMehrwertsteuer. Die Rechnungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig. Wird für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Kaufpreissofort fällig, wenn eine der Zahlungsfristen nicht eingehalten wird.
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz Güstrow. Der Gerichtsstand ist Rostock. Für alle Geschäftsbeziehungen mitunseren Kunden kommt nur Deutsches Recht zur Anwendung.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.